
Unsere Philosophie:
"Die Dinge, auf die es im Leben wirklich ankommt, kann man nicht kaufen." (William Faulkner)
Seit 01.01.2005: Gültiges Modell der Altersvorsorge... drei Schichten Das Alterseinkünftegesetz (AEG) teilt die verschiedenen Anlagemöglichkeiten in drei Schichten ein. |
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| Formen der Vorsorge | Was ist das? | |||||||||||||
| 1. Schicht Reine Rentenprodukte ohne Auszahlung einer Einmalsumme |
Gesetzliche Rentenversicherung |
Die Gesetzliche Rentenversicherung ist für alle Arbeitnehmer eine Pflichtversicherung. Die Beiträge werden zur Hälfte vom Arbeitgeber und zur Hälfte vom Arbeitnehmer gezahlt. Sie unterliegt dem "Umlageverfahren", das heißt, die gerade Berufstätigen bezahlen die Rentner; es gibt keine Kapitalansammlung. Eine Auszahlung ist ausschließlich als lebenslange Rente möglich und sie ist dadurch vor der Verwertung im Rahmen des Arbeitslosengeld II vollständig geschützt. |
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| Basisrente / "Rürup-Rente" |
Die Basisrente / "Rürup-Rente" ist eine private Leibrente mit Kapitaldeckung. Das heißt, sie kann genau wie die Gesetzliche Rente nur als lebenslange Rente ausgezahlt werden, wird aber in Kapitalform angespart. Sie kann von jedem abgeschlossen werden, unterliegt aber einer Reihe von Einschränkungen: - nicht beleihbar (z.B. bei finanziellen Engpässen) - nicht verpfändbar (z.B. bei Finanzierungen) - nicht vererbbar (z.B. im Todesfall) - nicht veräußerbar / verkäuflich - nicht übertragbar auf andere Personen - nicht kapitalisierbar, d.h. keinerlei Auszahlung in eine Einmalleistung Die Auszahlung ist frühestens ab Alter 60 Jahre möglich. Die Beiträge sind in gewissem Rahmen steuerlich absetzbar. Die Renten müssen voll als Einkommen versteuert werden. Hinterbliebenenschutz ausschließlich für Ehegatten / eingetragene Lebenspartner und Berufsunfähigkeitsschutz sind möglich. Eine Auszahlung ist ausschließlich als lebenslange Rente möglich und sie ist dadurch vor der Verwertung im Rahmen des Arbeitslosengeld II vollständig geschützt. |
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| 2. Schicht Staatlich geförderte Ergänzungen der Basisversorgung |
Betriebliche Altersversorge |
Je nach Angebot des Arbeitgebers als - Direktversicherung - Pensionskasse - Pensionsfonds - Unterstützungskasse - Direktzusage Abhängig vom Modell sind sowohl eine lebenslange Rente als auch eine einmalige Kapitalzahlung möglich. Die Beiträge sind im Rahmen gewisser Grenzen steuer- und sozialversicherungsfrei ansparbar. Dafür müssen aber die Auszahlungen dann voll als Einkommen versteuert werden. Sozialabgaben werden ebenfalls von den Renten abgezogen. Die Betriebliche Altersversorge ist per Gesetz vor der Verwertung im Rahmen des Arbeitslosengeld II vollständig geschützt. |
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| Riester-Rente | Die Riester-Rente ist eine private Vorsorge, die entweder über eine zertifizierte Versicherung oder einen zertifizierten Investmentsparplan betrieben werden kann. Sie kann zu maximal 30% als Einmalkapital ausgezahlt werden. Die Beiträge sind in gewissem Rahmen steuerbegünstigt und es gibt staatliche Zulagen. Dafür müssen aber die Auszahlungen voll als Einkommen versteuert werden. Sofern maximal die geförderten Beiträge eingezahlt werden, ist die Riester-Rente vor der Verwertung im Rahmen des Arbeitslosengeld II vollständig geschützt. |
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| 3. Schicht Freie private Vorsorge |
Private Altersvorsorge |
Hier sind alle Produkte des Marktes nutzbar. Bei den Versicherungsprodukten sind z.B. - Kapital-Lebensversicherung - Private Rentenversicherung - Fondsgebundene Versicherungen stark steuerbegünstigt, wenn auch nicht vollständig steuerfrei in der Auszahlung. Ebenso nutzbar sind reine Investmentprodukte wie z.B. - Aktienfonds - Rentenfonds - sonstige Kapitalanlagen Auch hier gibt es Steuerbegünstigungen wie z.B. steuerfreie Kursgewinne bei einer Haltedauer von mindestens 1 Jahr oder steuerfreie Wertzuwächse bei Immobilien nach mindestens 10 Jahren. |
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